Die Bezirksregierung überwacht als Aufsichtsbehörde, ob die Kreise, kreisfreien Städte und Werkfeuerwehren ihren Aufgaben im Feuerschutz gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ordnungsgemäß nachkommen
Werkfeuerwehren
Die Bezirksregierung Köln trifft insbesondere Entscheidungen über die Anerkennung und Anordnung von Werkfeuerwehren gemäß § 16 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Im Regierungsbezirk Köln befinden sich eine Reihe besonders brand- oder explosionsgefährdeter Betriebe. Diese sind verpflichtet eine Werkfeuerwehr zu unterhalten, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Die Werkfeuerwehren werden regelmäßig durch die Bezirksregierung Köln überprüft.
Freiwillige Feuerwehren
Mittlere und große kreisangehörige Städte müssen hauptamtliche Einsatzkräfte vorhalten. Die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde prüft die Leistungsfähigkeit dieser Freiwilligen Feuerwehr und erteilt eine Ausnahme zur Vorhaltung von hauptamtlichen Feuerwehrkräften gemäß § 10 BHKG für die Dauer von maximal fünf Jahren. Die Leistungsfähigkeit dieser Feuerwehren wird durch ein einheitliches Controlling überprüft.
Zuweisung Zusätzliche Einsatzbereiche für die Feuerwehren
Die Bezirksregierung Köln kann den öffentlichen Feuerwehren zusätzliche Einsatzbereiche auf Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Straßen sowie Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken zuweisen.
Aus- und Fortbildung sowie Förderung
Die Bezirksregierung Köln koordiniert die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen von Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren.
Auch in die Förderung des Feuerschutzes mit Haushaltsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Köln eingebunden.
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