Transparenz und Angemessenheit bei Entschädigungen wahren.
Ein wesentliches Element bei der Beurteilung der Sozialverträglichkeit von Umsiedlungsmaßnahmen ist die Transparenz und Angemessenheit der Entschädigung. Deshalb bietet die RWE Power AG im Umsiedlungszeitraum Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Umsiedler sind, für den selbstgenutzten Teil des Hauses, eine besondere Entschädigungspraxis im Falle einer einvernehmlichen Regelung an. Der Begriff "Umsiedler" ist in der Revierweiten Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier definiert. Diese Entschädigungspraxis basiert auf der Entschädigungserklärung der RWE Power vom 03.02.2004 mit Ergänzungen vom 05.10.2011 und vom 18.10.2013 und beinhaltet über die gesetzliche Verpflichtung des Verkehrswertes hinausgehende Zulagen und Nebenentschädigungen; hinzu kommen Leistungen und Kostenfreistellungen beim Ersatzgrundstück am Umsiedlungsstandort. Diese Entschädigungserklärung wurde durch die Revierweite Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier vom 06.07.2010 ergänzt in der u.a. die Konzepte zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Versorgung der Mieter näher beschrieben wurden.
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