Planfeststellungsverfahren für den 8-streifigen Ausbau der A 59 zwischen dem AD St. Augustin-West und dem AD Bonn-Nordost
Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Landesbetrieb Straßenbau NRW | Bezirksregierung Köln |
- die erste Offenlage der Planunterlagen fand in den Städten Bonn und St. Augustin in der Zeit vom 11.02.2016 bis 10.03.2016 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 24.03.2016
- aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen waren Änderungen an der Planung notwendig
- die vorgesehenen Änderungen hat die Vorhabenträgerin als Deckblatt ins Verfahren eingebracht
- die Offenlage der Deckblatt-Planunterlagen findet in den vom Vorhaben betroffenen Städten Bonn und Sankt Augustin vom 20.05.2019 bis einschließlich 19.06.2019 statt; damit endet die Einwendungsfrist am 18.07.2019
- zuvor wird die Offenlage von den genannten Kommunen ortsüblich bekanntgemacht; der Inhalt der Bekanntmachungen steht unter weitere Informationen zur Verfügung
- die Planunterlagen stehen ab Beginn der Offenlage ebenfalls unter weitere Informationen zur Verfügung
- Einwenderinnen und Einwender erhalten keine Eingangsbestätigung