Überschwemmungsgebiet Birgeler Bach durch Bezirksregierung neu festgesetzt


Die Bezirksregierung Köln hat das Überschwemmungsgebiet des Birgeler Baches im Regierungsbezirk Köln durch eine Änderungsverordnung neu festgesetzt.

Das Überschwemmungsgebiet betrifft die Flächen im Bereich der Stadt Düren im Kreis Düren und der Gemeinde Hürtgenwald im Kreis Düren.

Die ausgewiesenen Gebiete stellen dar, welche Flächen voraussichtlich bei einen 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt werden und dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen. So hat die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zum Beispiel zur Folge, dass in diesen Bereichen nicht mehr gebaut werden darf, keine Bäume und Sträucher gepflanzt werden dürfen und Grünland nicht in Ackerland umgewandelt werden darf. Zudem dürfen In Überschwemmungsgebieten auch keine Gegenstände gelagert werden, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können oder wassergefährdend sind, neue Baugebiete dürfen ebenfalls nicht ausgewiesen werden. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern die Hochwassergefahr nicht dadurch verschärft wird.