Klagen gegen Planergänzungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für Höchstspannungsleitung vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern die letzten beiden Klagen gegen einen Abschnitt einer Höchstspannungsfreileitung zwischen Frechen und Brühl abgewiesen. Damit wurde der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln bestätigt.
Das Vorhaben ist Bestandteil des bundesweiten Stromleitungsausbaus und umfasst die Ertüchtigung einer bestehenden Leitung sowie den Neubau vierer Stromkreise auf unterschiedlichen Spannungsebenen. Die Antragstrasse verläuft durch Hürth-Efferen innerhalb desselben Trassenraums wie die Bestandsleitung. Beanstandet wurde in der Klage, dass diese Antragstrasse das Ergebnis einer fehlerhaften Abwägungsentscheidung sei. Dem stimmte das Bundesverwaltungsgericht vor vier Jahren zu und erklärte den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss im Bereich zwischen Frechen und Brühl für rechtswidrig und nicht vollziehbar.
In einem Planergänzungsverfahren wurden dann Varianten geprüft, bei denen die Leitung von Frechen aus zunächst nach Südosten geführt und im weiteren Verlauf Richtung Brühl verschwenkt würde. Die Vorhabenträgerin hatte mit Billigung der Bezirksregierung ein Verfahren zur Bewertung und Gewichtung der Trassenvarianten entwickelt, das vom Gericht nicht beanstandet wurde. Einbezogen hatte sie dabei u.a. die Auswirkungen auf die Anwohner unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur sowie die Umweltauswirkungen. So war nachgewiesen worden, dass die Antragstrasse diesen Varianten überlegen war. Das Festhalten an der Antragstrasse war daher aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.
Die erhobenen Klagen blieben auch im Übrigen erfolglos. Die vorgebrachten Verfahrensfehler liegen nicht vor. Insbesondere hat die Bezirksregierung fehlerfrei auf eine erneute vollständige Anhörung und einen Erörterungstermin verzichtet. Der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Leitung auch im beklagten Abschnitt steht damit nun nichts mehr im Wege.