Verbleib des CHEMPARK Abwassers
Die CHEMPARK-Betreiberin Currenta reinigt das industrielle Abwasser aus den angeschlossenen Chemiebetrieben in der zentralen Abwasserbehandlungsanlage in Leverkusen Bürrig. Ein Teil des bei der Explosion eines Abfalltanks im letzten Jahr in Abwassertanks zurückgehaltene Lösch- und Ereigniswasser wurde bereits – je nach Höhe der Verunreinigung durch Abfallstoffe und Brandrückstände – entweder verbrannt oder nach einer Vorbehandlung in einer speziellen Reinigungsanlage zusammen mit dem Abwasser aus dem CHEMPARK über die Kläranlage entsorgt. Ein noch verbleibender Teil dieses Lösch- und Ereigniswassers wird zurzeit auf die Schadwirkung untersucht, bevor über die weitere Behandlung entschieden wird. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion über den Verbleib dieser Abwässer wurde der Wunsch geäußert, nicht nur über das Landesinformationssystem für Abwassereinleitungen (ELWAS), sondern auch direkt durch die Zulassungsbehörde informiert zu werden. Diesem Wunsch wird hiermit entsprochen. Alle regulär aus den Chemiebetrieben stammenden belasteten Abwässer werden im Zulauf zur Kläranlage auf Unregelmäßigkeiten in der Zusammensetzung überprüft. Bei Auffälligkeiten werden diese Abwässer in Tanks zwischengelagert, bevor über die weitere Behandlung und Entsorgung entschieden wird. Daneben werden auch die unbelasteten Niederschlags- und Kühlwasserströme überwacht und im Falle von Auffälligkeiten, die z. B. auf nichtbestimmungsgemäße Zuflüsse aus Betriebsstörungen, Unfällen etc. zurückzuführen sind, zurückgehalten.
Zurzeit stehen drei Abwässer aus solchen Ereignissen zur Einleitung in die Kläranlage an. Es handelt sich dabei um
- 30 Kubikmeter eines mit Toluol belasteten Abwassers aus einem Schadensfall,
- 2400 Kubikmeter eines mit Kohlenstoffverbindungen belasteten Abwassers aus dem Niederschlags- und Kühlwasserkanal und
- 3.300 Kubikmeter Abwasser aus dem Niederschlags- und Kühlwasserkanal, das aufgrund einer unregelmäßigen Trübung zurückgehalten wurde.
Diese Abwässer wurden auf deren Inhaltsstoffe und die toxische Wirkung untersucht und anschließend vom Landesumweltamt bewertet. Im Ergebnis ist keine zusätzliche Belastung des Gewässers zu erwarten, wenn die Tankinhalte über die Kläranlage in den Rhein eingeleitet werden. Daraufhin wurde unter Beteiligung des Umweltministeriums entschieden, eine entsprechende Einleiterlaubnis zu erteilen.
Folgende Auflagen sind mit der Einleitung verbunden: Die Tankinhalte werden nicht gleichzeitig, sondern nacheinander in die Kläranlage eingeleitet. Über eine Mengensteuerung wird gewährleistet, dass trinkwasserspezifische Zielwerte im Rhein eingehalten werden. Die Internationale Hauptwarnzentrale zur Rheinüberwachung und die Wasserwerksbetreiber werden informiert. Die Einleitung wird am Ablauf der Kläranlage und im Rhein durch amtliche Probenahmen überwacht.