Anordnung der Bezirksregierung Köln: Höchste Sicherheitsauflagen für die Teil-Wiederinbetriebnahme der Verbrennungsanlage 1 in Leverkusen-Bürrig


Der Chemparkbetreiber Currenta hat mitgeteilt, dass er in eigener Verantwortlichkeit entschieden hat, in den kommenden Tagen einen Teil der Sonderabfallverbrennungsanlage (SMVA), konkret die Verbrennungsanlage 1 (VA1) in Leverkusen-Bürrig, wieder in Betrieb zu nehmen. In einem ersten Schritt wird dazu ein deutlich eingeschränktes Abfallspektrum für die Verbrennung vorgesehen.

Nach dem Explosionsereignis vom 27.07.2021 hatte die Bezirksregierung Köln umfangreiche Untersuchungen zu den Unfallursachen und die Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Ereignisse durch zugelassene Sachverständige angeordnet. Hierbei wurden inzwischen die technische Integrität der für die Wiederinbetriebnahme vorgesehenen Verbrennungsanlage bestätigt. Darauf aufbauend hat die Fa. Currenta ein Konzept für die sichere Wiederinbetriebnahme der Verbrennungsanlage zur Prüfung durch die Behörden vorgelegt.

Ergänzend hat ein Gutachterteam um den früheren Vorsitzenden der Störfallkommission, Prof. Dr. Christian Jochum, das Wiederinbetriebnahmekonzept der Fa. Currenta überprüft und umfangreiche Vorschläge für eine sichere Wiederinbetriebnahme der Anlage gemacht. Diese Vorschläge betreffen sowohl die Belange des Sicherheitsmanagements der Fa. Currenta als auch die Untersu-chung der angelieferten Abfälle. So werden beispielsweise durch geänderte organisatorischen Abläufe bei der Abfallauswahl und der Informationsweitergabe, dem Ausschluss der Nutzung von (beheizbaren) Tanks und dem Ausschluss von sich selbst zersetzenden Abfällen bei der eingeschränkten Wiederinbetriebnahme die für das Explosionsereignis ursächlichen Szenarien ausgeschlossen.

Das Gutachterteam um Prof. Dr. Jochum kommt nach der Prüfung und Bewertung des Konzeptes zu dem Ergebnis, dass eine teilweise Wiederinbetriebnahme der Verbrennungsanlage unter den beschriebenen Randbedingungen und der Umsetzung zusätzlicher organisatorischer Maßnahmen verantwortbar ist und die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb der Verbrennungsanlage damit gegeben sind.

Maßgebliche Grundlage einer abschließenden Bewertung der Landesregierung ist über o.g. – teils behördlich angeordneten – Gutachten hinaus eine von der Bezirksregierung beim LANUV in Auftrag gegebene Stellungnahme zu dem von Currenta vorgelegten Sicherheitskonzept für diese Teil-Wiederinbetriebnahme. Die Stellungnahme liegt im Entwurf vor. In dem Sicherheitskonzept ist dargelegt, wie das Unternehmen unter Beachtung der bisherigen Erkenntnisse zur Schadensursache im Rahmen einer eingeschränkten Wiederinbetriebnahme und durch zusätzliche Maßnahmen zukünftige Schadensfälle vermeiden will.

Um sicherzustellen, dass die in den vorliegenden gutachterlichen Bewertungen dargestellten sowie die vom LANUV vorgeschlagenen ergänzenden Anforderungen und Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden, hat die Bezirksregierung Köln eine Ordnungsverfügung erlassen. Damit können die für den sicheren Betrieb der SMVA und die für eine weitestgehende Reduzierung von Risiken erforderlichen Maßnahmen gegebenenfalls auch kurzfristig behördlich vollstreckt werden. Ergänzend wird die Bezirksregierung Köln die Einhaltung der o.g. Anforderungen und Maßnahmen schon vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage kurzfristig vor Ort überprüfen und auch künftig den Sicherheitszustand der Anlage sowie die Einhaltung der Vorgaben engmaschig überwachen.