Zukunft des Rheinischen Reviers


Task Force Sonderplanungszone identifiziert Transformationsstandorte

Die Task Force Sonderplanungszone Rheinisches Revier macht den Weg frei für Transformationsstandorte im Rheinischen Revier. Unter der Leitung von Regierungspräsidentin Gisela Walsken hat sich die Task Force am vergangenen Freitag in ihrer dritten Sitzung über weitere Wirtschaftsflächen im Rheinischen Revier verständigt.

Um den Strukturwandel und die Transformation der Wirtschaft zu unterstützen wurde die Möglichkeit eröffnet, neben den bereits im Entwurf des Regionalplanentwurf Köln und im Regionalplan Düsseldorf festgelegten Standorten weitere Standorte zu entwickeln.

Die gefundene Regelung fußt auf den §38a Landesplanungsgesetz NRW. Die Bezirksregierung Köln wird zeitnah Gespräche mit den mit den betroffenen Kommunen, Kreisen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie der Zukunftsagentur Rheinisches Revier führen.

Hintergrund:

Vor dem Hintergrund eines auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs, der einen beschleunigten Strukturwandel noch dringlicher macht, wurde unter der Leitung von Regierungspräsidentin Gisela Walsken eine Task Force „Sonderplanungszone“ eingerichtet. Ziel ist es u.a., Wirtschaftsflächen zügiger auszuweisen bzw. umsetzen, erneuerbare Energien einschließlich der erforderlichen Netzkapazitäten schneller auszubauen, Verkehrsinfrastrukturen noch in diesem Jahrzehnt in Dienst zu stellen und Unternehmen unbürokratisch anzusiedeln. Die Errichtung einer Sonderplanungszone im Rheinischen Revier ist im Wirtschafts- und Strukturprogramm Rheinisches Revier und im Reviervertrag festgehalten.

Damit sieht sich die Landesregierung im Einklang mit der neuen Bundesregierung, die einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern angekündigt hat. Am Beispiel des Rheinischen Reviers sollen in Nordrhein-Westfalen alle Spielräume genutzt werden, die sich in diesem Rahmen bieten.

Die Task Force besteht aus den folgenden Mitgliedern:

Die Regierungspräsidentin von Köln (Leitung), die Regierungspräsidentin von Düsseldorf (stellvertretende Leitung), die Regionalrastvorsitzenden von Köln und Düsseldorf, der Vorsitzende des Braunkohlenausschusses, der Geschäftsführer der ZRR, die Leitung der entsprechenden Stabstelle MWIDE NRW, die zuständige Stelle der Landesplanung im MWIDE, der Bereich Entfesselung im MWIDE und Fachministerien auf Abteilungsleiter-Ebene nach Bedarf.