Verlegung der Erft bei Erftstadt-Gymnich - Sicherung des Hochwasserschutzes durch naturnahen Gewässerverlauf


Die Bezirksregierung Köln hat den Planfeststellungsbeschluss für das Gewässerausbauvorhaben „Verlegung der Erft bei Erftstadt-Gymnich“ erlassen. Der Vorhabenträger ist der Erftverband.

Das Ziel der geplanten Maßnahmen ist die Herstellung eines strukturreichen Gewässerabschnittes der Erft mit möglichst hohem ökologischen Entwicklungspotential und naturnahen Auenstrukturen, bei gleichzeitiger Sicherung des Hochwasserschutzes und der bestehenden wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge (z.B. Siedlungsentwässerung).

Durch eine Aufweitung des Flussraums und die Entwicklung naturnaher Auenstrukturen soll die natürliche Retention der Aue gesteigert werden. In Folge dieser Gewässer-Renaturierungsmaßnahme wird mehr Retentionsvolumen im Hochwasserfall geschaffen. Zudem verlangsamt der geschwungene neue Erftverlauf das Abflussverhalten der Erft wodurch der Hochwasserschutz ebenfalls verbessert wird.

Die Umgestaltung des heutigen naturfernen Erftflutkanals in einen naturnahen Gewässerverlauf mit erheblich verlängerter Fließstrecke und einem Anschluss in eine strukturreiche Auenlandschaft dient der Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Angesichts der dichten Besiedelung entlang der Erft ist dies derzeit leider nur abschnittsweise möglich.

In dem Planfeststellungsbeschluss vom 08.04.2022 werden im Wesentlichen folgende Maßnahmen genehmigt:

  • die Herstellung einer neuen, ca. 5,5 km langen Gewässertrasse mit gewundenem Verlauf für die Erft in der Aue zwischen dem Erftstädter Ortsteil Gymnich, dem Kerpener Ortsteil Türnich, der Autobahn A 61 und der Gymnicher Mühle,
  • die Aufgabe und Verfüllung des alten, 2,5 km langen Gewässerabschnittes des Erftflutkanals zwischen dem historischen Wehr 1 bis auf Höhe der Gymnicher Mühle nach der Umleitung der Erft in die neue Gewässertrasse,
  • wasserbauliche Anlagen zur Sicherung der zukünftigen Wasserversorgung der Kleinen Erft und des Türnicher Mühlengrabens,
  • die Herstellung von Wegeverbindungen und von drei Brückenbauwerken über den neuen Erftverlauf, um bestehende Wegebeziehungen in, bzw. durch die Aue zu erhalten und zu ersetzen sowie
  • künstliche Aufhöhung des Geländes in Ufernähe zur Lenkung von Ausuferungen im Hochwasserfall entlang der nordöstlich verlängerten Erftstraße, zwischen der neuen Erfttrasse und der Kleinen Erft, an der canyonartigen Geländestruktur in der Mitte des Auenraums, im Bereich der Gymnicher Mühle sowie zwischen der neuen Erfttrasse und der ehemaligen Kiesgrube nordöstlich der Gymnicher Mühle.

Hintergrund:

Zur Vorbereitung der Erftverlegung haben der Rhein-Erft-Kreis und der Erftverband in den letzten Jahren Flächen im Planungsraum bei Erftstadt-Gymnich erworben, um diese einer naturnahen Gewässer- und Auenentwicklung zuzuführen. Nach Abschluss seiner Planung für die Ausgestaltung der neuen Erfttrasse hat der Erftverband dann bei der Bezirksregierung als zuständiger Wasserbehörde für die Erft am 24.07.2019 die Planfeststellung für das Gewässerausbauverfahren beantragt. Das Planfeststellungsverfahren wurde als Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchgeführt. Die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden im Beschluss berücksichtigt, bzw. einer abschließenden Wertung zugeführt. Der Planfeststellungsbeschluss bildet für den Erftverband die rechtliche Grundlage zur Umsetzung seiner Gewässerentwicklungsmaßnahme.

Sowohl auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln, als auch in den Städten Erftstadt und Kerpen, wird in Kürze der Planfeststellungsbeschluss zusammen mit den planfestgestellten Planunterlagen für zwei Wochen ausgelegt werden. Der Zeitraum der Auslegung wird ortsüblich bekannt gegeben werden.