Bezirksregierung Köln verfolgt Mängel bei der Gefahrenabwehr
Bei einer von insgesamt fünf unangekündigten Inspektionen der Bezirksregierung Köln nach der Explosion eines Abfalltanks im Entsorgungszentrum Bürrig des Chemieparkbetreibers Currenta wurden Mängel bei der Gefahrenabwehrorganisation festgestellt. Diese Inspektion am 14. Januar erfolgte aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Bezirksregierung im Januar dieses Jahres. Es wurde dabei festgestellt, dass Abweichungen von der Gefahrenabwehrorganisation vorgenommen worden waren. Diese Abweichungen betreffen die ständige Besetzung der Sicherheitszentralen an den einzelnen Standorten. Außerdem gab es Ausfälle des neuen Einsatzleitsystems auch während der Bearbeitung des Explosionsereignisses im Juli letzten Jahres.
Die Organisation der Gefahrenabwehr ist grundsätzlich redundant ausgelegt, d. h. bei Ausfall des Einsatzleitsystems steht ein unabhängiges Ersatzsystem zur Verfügung. Das ist auch hier der Fall, Einzelheiten werden zurzeit durch die Bezirksregierung überprüft. Die Funktionsfähigkeit der Gefahrenabwehr in den Chemieparks ist deshalb auch zurzeit gewährleistet. Die Ausfälle des Einsatzleitsystems im Juli wurden durch die Feuerwehr nicht wahrgenommen und Probleme bzw. Verzögerungen im Einsatzverlauf waren nicht zu beobachten. Das Einsatzleitsystem muss aber einen ausfallsicheren Zustand gewährleisten. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Bezirksregierung Köln den Betreiber deshalb aufgefordert, einen Untersuchungsbericht über die Ausfälle vorzulegen. Die Rückführung der Besetzung der Sicherheitszentralen in den ursprünglichen Zustand wurde ebenfalls von der Bezirksregierung veranlasst. Bevor eine Neuorganisation der Sicherheitszentralen durch die Bezirksregierung genehmigt werden kann, ist unter anderem eine gutachterliche Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Leitstellensystems erforderlich.
Die vier weiteren unangekündigten Inspektionen mit den Schwerpunkten Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Anlagensicherheit wurden nahezu mängelfrei abgeschlossen. Lediglich für die Entsorgung von Abfällen aus dem Unfall lagen zwei Begleitscheine nicht vor, die aber unverzüglich nachgereicht wurden. Im Einzelnen wurden die folgenden Fragestellungen bei den Inspektionen überprüft: rechtskonforme Abfallentsorgung in der Sonderabfallverbrennungsanlage in Dormagen (SAVD), Entsorgungswege der derzeitigen Produktionsabfälle, Lagerung und Verbleib der Abfälle im Chemiepark während des Revisionsstillstandes der SAVD, Genehmigungskonforme Entsorgung der Lösch- und Ereigniswässer sowie der Brandabfälle aus der Explosion, Funktionsfähigkeit der Ereigniswasserrückhaltetanks nach der Schleichleckage, Verbleib des Klärschlamms aus der Abwasserbehandlungsanlage in Bürrig, Zustand der SAV Bürrig nach Instandsetzung der Explosionsschäden.