Erforderlichkeit der Manheimer Bucht gutachterlich bestätigt – Manheimer Kirche kann wohl erhalten werden


Damit der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier vorzeitig gelingen kann, muss auch der Braunkohlenplan für den Tagebau Hambach angepasst werden. In dem hierfür erforderlichen Braunkohlenplanverfahren, hat die Bezirksregierung Köln die von der Bergbautreibenden RWE Power AG vorgelegte Planung für den Tagebau Hambach von unabhängigen, neutralen Gutachtern überprüfen lassen. Insbesondere wurde die Massenbilanz geprüft mit der zentralen Frage, ob auf die sogenannte Manheimer Bucht verzichten werden kann und ob Alternativen für die Planung bestehen.

Die Gutachter haben die Planung von RWE im Wesentlichen bestätigt. Die Abgrabung von Kiesen und Sanden im nahezu gesamten Bereich der Manheimer Bucht ist zwingend erforderlich um die Standsicherheit der anderen Tagebauböschungen im Tagebau Hambach dauerhaft gewährleisten zu können. „Das ist eine wichtige Botschaft insbesondere auch für die Anrainerkommunen – denn das ist die Grundlage für alle weiteren kommunalen Planungen.“ meint Regierungspräsidentin Gisela Walsken.

Daneben hat das Gutachterteam herausgearbeitet, dass durch eine verringerte Aufschüttung der Innenkippe genug Material eingespart werden kann, um die Kirche von Manheim voraussichtlich erhalten zu können. Dies setzt allerdings eine sehr optimierte Betriebsführung im Tagebau voraus.

Die Bezirksregierung Köln prüft nun gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde und der Bergbautreibenden RWE, wie sich die Ergebnisse aus dem Gutachten bei den weiteren Genehmigungen und im Tagebaubetrieb bestmöglich umsetzen lassen. Der Vorsitzende des Braunkohlenausschusses Stefan Götz: „Es ist sehr gut, dass wir durch die unabhängige Begutachtung Klarheit über das Vorgehen im Tagebau Hambach haben. Ich freue mich sehr, dass wir die Planung nun darauf ausrichten können, die Manheimer Kirche zu erhalten, und damit diesen Wunsch aus der Region verwirklichen können.“

Das Gutachten und weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetpräsenz des Braunkohlenausschusses.