Stand der Ursachenermittlung zu den Geruchsbeschwerden aus den Städten Brühl und Hürth


Die Ermittlungen bezüglich der verstärkt seit Juni 2021 eingehenden Geruchsbeschwerden aus verschiedenen Ortsteilen von Brühl und Hürth sind weiter intensiviert und ausgeweitet worden.

Um die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und die Abstimmung untereinander weiter zu verbessern, hat im Dezember 2021 eine von der Bezirksregierung Köln eingerichtete Koordinierungsstelle, die Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Optimierung der weiteren Vorgehensweise.

Art, Umfang und Lage der Geruchsbeschwerden sowie deren Zeitpunkt und die Wetter-/Windrichtungsdaten lassen eine Mehrzahl von Geruchsemittenten vermuten. Es wurden Kontakte zu verschiedenen Beschwerdeführern*innen aufgenommen sowie Geruchsfahnen nachverfolgt.

Von der Koordinationsgruppe wurde eine Liste potentieller Emittenten erstellt, die sämtliche Anlagen aufführt, die für die Geruchsemissionen in dem betroffenen Gebiet in Frage kommen. An diesen Anlagen und in deren Umgebung führen die zuständigen Behörden Schwerpunktkontrollen durch. Dabei wird geprüft, ob die Genehmigungsanforderungen und der Stand der Technik eingehalten werden.

Die bisher durchgeführten und dokumentierten Kontrollen und Auswertungen haben zu einzelnen Auffälligkeiten geführt, denen nachgegangen wird. An einigen Anlagen wurden bereits Maßnahmen zur Geruchsminderung durchgeführt. Ergänzend finden durch die Koordinationsgruppe gesonderte Anlagenbegehungen besonders geruchsintensiver Anlagen statt.

Maßgebliche Verursacher von ekelerregenden und gesundheitsgefährdenden Gerüchen, die von einigen Beschwerdeführern beschrieben worden sind, konnten jedoch dabei bisher nicht eindeutig identifiziert werden. Ein generelles Muster bezüglich eines einzelnen Verursachers ist nicht erkennbar.

Zur weiteren Sachverhaltsermittlung wurde zudem auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingeschaltet, das bereits eigene Auswertungen vorgenommen hat und Gespräche und Begehungen mit den zuständigen Behörden durchgeführt hat. Das LANUV wird auch weitere Untersuchungen zur Ursachenermittlung u. a. durch Fachgutachter koordinieren.

Darüber hinaus ist die zeitnahe Durchführung einer umfangreich angelegten qualifizierten Rasterbegehung in den Stadtteilen von Hürth, Erftstadt und Brühl geplant. Damit sollen die vorliegenden Geruchsbelästigungen zunächst unabhängig von möglichen Emittenten nach einem standardisierten Messverfahren erfasst werden und diese dann nach Möglichkeit in einem zweiten Schritt potenziellen Emittenten zugeordnet werden. Diese aufwändige Untersuchung wird etwa ein halbes Jahr in Anspruch nehmen und soll maßgebliche Aussagen für die Beurteilung der auftretenden Geruchsimmissionen liefern.