Kataster und Vermessung
Im Rahmen des amtlichen Vermessungswesens dienen Liegenschaftsvermessungen der Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Im Liegenschaftskataster werden alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das Landesgebiet aktuell dargestellt und beschrieben. Die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderlichen Liegenschaftsvermessungen (z.B. Teilungs- , Grenz-, Gebäudeeinmessung,) unterliegen dabei gesetzlichen Regelungen und Erlassen.
Diese Vermessungen werden überwiegend von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/-innen aber auch von den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörden wahrgenommen.
Weitere Informationen zur Ausführung von Liegenschaftsvermessungen (Ausführung und Auswertung) finden Sie im nebenstehenden Themenblock.