Dezernat 31 - Kommunalaufsicht und Katasterwesen
Das Dezernat 31 ist für die Kommunalaufsicht (31.1) und die Angelegenheiten des Katasterwesens (31.2) zuständig.
Kommunalaufsicht
Hauptaufgaben der Kommunalaufsicht sind die Rechts- und die Finanzaufsicht. Hierbei überwacht sie die Umsetzung des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen, wobei jede Kommune dies, im Rahmen der geltenden Gesetze, nach eigenem Bemessen auslegt.
Bei der Finanzaufsicht dient die Bezirksregierung den Kommunen als beratendes und unterstützendes Organ im Bereich der Prüfung und Genehmigung von Haushaltsplänen.
Des Weiteren prüft die Kommunalaufsicht verschiedene Formen von interkommunalen Kooperationen sowie kommunale Unternehmen und gesellschaftliche Beteiligungen von Gemeinden. Auch Stiftungen im Bezirk, verwaltet durch Gemeinden, unterliegen der Aufsicht des Dezernates.
Wahlen und insbesondere deren Organisation und Durchführung werden ebenfalls von der Kommunalaufsicht beaufsichtigt.
Katasterwesen
Die Bezirksregierung beaufsichtigt und berät im Zuständigkeitsbereich „Katasterwesen“ Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/innen (ÖbVI), Katasterbehörden und Gutachterausschüsse. Sie untersteht bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben dem Ministerium des Inneren.
ÖbVI dürfen als von der Bezirksregierung beliehene Vermessungsingenieure amtliche (hoheitliche) Vermessungen durchführen. Diese Vermessungsergebnisse werden bei den Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte eingereicht, die für die Führung des Liegenschaftskatasters und die Bereitstellung von Geobasisdaten zuständig sind.
Gutachterausschüsse sind bei den Kommunen eingerichtet und schaffen durch die Sammlung und Auswertung von grundstücksbezogenen Informationen Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.
Im Bereich des Katasterwesens nimmt das Dezernat 31 im Regierungsbezirk Köln als „Zuständige Stelle“ für die Berufe Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in wesentliche Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung wahr.