Abteilung 2 - Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr und Verkehr
Die Abteilung 2 erfüllt vornehmlich hoheitliche Aufgaben in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde. Zur Abteilung gehören die Dezernate, die für Sicherheit, Gesundheit und Ordnung im Regierungsbezirk zuständig sind. Neben dem Katastrophen- und Feuerschutz, dem Rettungsdienst und ordnungs- und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und Angelegenheiten des Sozialwesens und der Unterbringung von Flüchtlingen werden Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens mit einem breitgefächerten medizinischen und pharmazeutischen Spektrum bearbeitet. Bei den Themen Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr und Verkehr ist die Abteilung 2 der Bezirksregierung Köln Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Dezernat 20 – Unterbringung von Flüchtlingen
Das Dezernat 20 ist seit September 2015 für die Unterbringung der Flüchtlinge in der ersten Phase nach der Ankunft im Regierungsbezirk Köln zuständig. Das Aufgabenspektrum umfasst die Vorsorge durch die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften im Regierungsbezirk Köln, die Beauftragung von Betreiberverbänden zur Betreuung der Flüchtlinge und alle mit dem Betrieb der Einrichtungen verbundenen Verwaltungsaufgaben. Diese werden überwiegend von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernates 20 wahrgenommen, die vor Ort in den Unterbringungseinrichtungen eingesetzt sind.
Die konkrete Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt ausschließlich durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Dezernat 21 - Ordnungsrechtliche Angelegenheiten
Das Aufgabenspektrum des Dezernates 21 ist sehr vielfältig. Dabei steht zumeist die Aufsichtsfunktion über die kreisfreien Städte und Kreise des Regierungsbezirks im Mittelpunkt, nicht erstinstanzliche Aufgaben. Dezernat 21 ist vor allem am Zuge, wenn es keine fachliche Spezialzuständigkeit gibt. Dies gilt vor allem für das weite Feld des allgemeinen Ordnungsrechts, zu dem Gebiete wie das Personenstandswesen, Eheaufhebungen, das Glücksspielwesen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Neuordnung von Sperrbezirken, die Kriegsgräberfürsorge, die Amts- und Rechtshilfe für das Ausland und vieles mehr gehören.
Einen großen Bereich nehmen das Staatsangehörigkeits- und das Ausländerrecht ein.
Unmittelbar zuständig ist Dezernat 21 vor allem für Entscheidungen in Fragen der Mehrstaatigkeit, für die Anerkennung von privatrechtlichen Stiftungen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln haben, für die Beglaubigung der Echtheit von Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, für die Genehmigung von Lotterien und für die Bearbeitung von Vorschlägen für Auszeichnungen und Ehrungen. Bei Bauvorhaben im öffentlichen Interesse nimmt Dezernat 21 Enteignungen und Besitzeinweisungen vor und stellt die Höhe der Enteignungsentschädigung fest.
Dezernat 22 - Gefahrenabwehr
Das Dezernat 22 übt die Aufsicht über die Träger des Feuer- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes aus. Die wichtigsten Aufgaben im Rettungsdienst sind: Überprüfung der Rettungsbedarfspläne und deren Fortschreibung, Festlegung von Rettungsbedarfsplänen bei Streitigkeiten und Inspektion und Überprüfung des Leistungsstandes des Rettungsdienstes.
Auf dem Gebiet des Feuer- und Katastrophenschutzes werden u.a. folgende Aufgaben wahrgenommen: Aufsicht über Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und Werkfeuerwehren; Koordinierung der Aus- und Fortbildung, Beratung und Information der Feuerwehren; Aufsicht über die für Großschadensabwehr zuständigenKreise und kreisfreien Städte; Koordination der Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes in den Kommunen.Dezernat 23 - Beihilfe
Im Dezernat 23 werden die Beihilfeangelegenheiten bearbeitet. Hier geht es um Unterstützungsleistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen für die Beschäftigten der Bezirksregierung, der Polizeipräsidien, der Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes, sowie für die Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk Köln (mit Ausnahme der Hauptschulen).
Dezernat 24 - Öffentliche Gesundheit und vieles mehr
Das Dezernat 24 nimmt eine Vielzahl an Aufgaben aus dem Bereich Gesundheit und Soziales wahr. Es befasst sich mit öffentlicher Gesundheit, medizinischen und pharmazeutischen Angelegenheiten, Sozialwesen und Krankenhausförderung. So werden z.B. auf dem Sektor des öffentlichen Gesundheitswesens Fördermaßnahmen durchgeführt und Aufgaben im Rahmen des Gesundheitsschutzes wahrgenommen.
Schwerpunkte der medizinischen/pharmazeutischen Angelegenheiten sind: Krankenhausplanung, Krankenhausinvestitionsförderung; Genehmigung von Krankenhausentgelten; Approbationsangelegenheiten für Ärzte, Zahnärzte,Apotheker, Psychotherapeuten; Anerkennung von Ausbildungsstätten für Gesundheitsund Krankenpflegeberufe; Überwachungsaufgaben nach dem Arzneimittelgesetz, dem Transfusionsgesetz und dem Medizinproduktegesetz.
Aufgabenschwerpunkte des Sozialbereichs sind die Aufsicht über Ausbildungsstätten in der Altenpflege, Altenpflegehilfe und Familienpflege einschließlich deren Förderung und Verfahren über soziale Ausgleichszahlungen.
Dezernat 25 - Verkehr
Im Dezernat 25 dreht sich alles um den Verkehr. Zur Verkehrsinfrastruktur gehören nicht nur die vorhandenen Verkehrswege. Auch der Bau neuer Straßen oder Schienenwege wird vom Dezernat 25 im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zugelassen. Diese Verfahren führt das Dezernat auch für den Bau neuer Energieleitungen durch. Darüber hinaus bewilligt das Dezernat 25 unter anderem Fördermittel für den kommunalen Straßenbau sowie den Personennahverkehr und erteilt Genehmigungen und Ausnahmen für die Teilnahme am Straßenverkehr sowie zur Durchführung von Groß- und Schwertransporten.