Förderprogramm für zusätzliches Kontrollpersonal im ÖPNV aufgrund der Corona-Pandemie


Förderung des zusätzlichen Einsatzes von Kontrollpersonal zur Durchsetzung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie der 3 G-Regel im Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie (Richtlinien Corona-Kontrollpersonal ÖPNV)

  • Nach 3.1 der Richtlinien: Eisenbahnunternehmen, soweit sie Schienenpersonennahverkehr oder Stationen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen betreiben
  • Nach 3.2 der Richtlinien: öffentliche und private Verkehrsunternehmen, soweit sie als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer nach dem Personenbeförderungsgesetz oder der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 ÖPNV auf dem Gebiet des Landes erbringen

Gefördert wird der zusätzliche Einsatz von Kontrollpersonal zur Durchsetzung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen im ÖPNV.

Gefördert werden zusätzliche Einsatzstunden

  • des bestehenden Kontrollpersonals der Zuwendungsempfänger,
  • zusätzlich von den Zuwendungsempfängern eingestellten Kontrollpersonals
    oder
  • zusätzlich von den Zuwendungsempfängern eingesetztes Kontrollpersonal von Personaldienstleistern.
  • Projektförderung
  • Vollfinanzierung mit Höchstbetrag

Antragsteller nach 3.2 der Richtlinien (ÖPNV) stellen Ihren Antrag bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk der Zuwendungsempfänger seinen Sitz hat, hier bei der

Bezirksregierung Köln
Dezernat 25
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Antragsteller nach 3.1 der Richtlinien (SPNV) stellen ihren Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die Anträge sind bis zum 18.11.2022 zu stellen.

  • Richtlinien Corona-Kontrollpersonal ÖPNV
  • Landeshaushaltsordnung NRW

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung.

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Postanschrift
Bezirksregierung Köln·50606 Köln
Frau Keller
  T: (49)0 221-147 2753
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Herr Jochheim
  T: (49)0 221-147 3400
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