Dezernat 23 - Beihilfe
Die Beihilfestelle der Bezirksregierung Köln ist für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen für Lehrkräfte im Regierungsbezirk Köln (mit Ausnahme der Grund- und Hauptschulen sowie einiger Förderschulen), für Beschäftigte der Bezirksregierung und deren nachgeordneten Behörden und Einrichtungen sowie die Bediensteten der Polizeipräsidien Aachen, Bonn und Köln zuständig.
Bearbeitungsstand am 17.03.2023: Beihilfeanträge, die bis zum 19.01.2023 eingegangen sind.
In der Zeit von Mitte Dezember bis Ende Januar sowie in der Woche vor und nach Beginn der Sommerferien werden überdurchschnittlich viele Anträge gestellt. Dadurch verzögert sich leider die Bearbeitung. Bitte berücksichtigen Sie das bei der Antragstellung. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand im Einzelfall, dies kostet Zeit, die bei der Antragsbearbeitung verlorengeht.
Kostenanfragen werden nur inhaltlich beantwortet, wenn das Beihilfenrecht dies vorsieht oder dies in den „Hinweisen zu Voranerkennungen“ auf dieser Homepage aufgeführt ist. Im Übrigen wird auf die Hinweise zu den einzelnen Themen unter „Häufig gestellte Fragen (FAQ) Beihilfe“ verwiesen.
Schnellere Antragsbearbeitung?
Helfen Sie dabei mit!
- Reichen Sie bitte erst einen Beihilfeantrag ab einem Antragsvolumen von über 200 Euro ein.
- Die Einreichung von Anträgen mit nur einem einzelnen Beleg sollten Sie nach Möglichkeit bitte vermeiden
Auf Grund der aktuellen Situation kann es bei dem Versand der Beihilfebescheide zu Verzögerungen kommen. Die einmonatige Widerspruchsfrist beginnt mit dem Empfang des Bescheides. Die Auszahlung der bewilligten Beihilfe ist prioritär und erfolgt an jedem Arbeitstag, so ist es möglich, dass die Beihilfe auf Ihrem Konto ist, bevor der Beihilfebescheid bei Ihnen eingeht.
Alle Anträge, Belege und sonstigen Schriftverkehr mit Ausnahme der Anträge auf psychotherapeutische Behandlung senden Sie bitte ausschließlich an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in 32746 Detmold.
Die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold ist die einzige Posteingangsstelle für die Beihilfe.
Der Eingang an einer anderen Stelle führt nur zu einer verzögerten Bearbeitung.
Eine Ausnahme gilt nur für die Anträge auf ambulante psychotherapeutische Behandlung und Widersprüche.
Dort werden Ihre Anträge, Schreiben und Unterlagen am Tag des Eingangs eingescannt, mit einem Eingangsvermerk versehen und per elektronischer Post an die Beihilfestelle der Bezirksregierung Köln gesandt. Da die eingereichten Unterlagen nicht zurückgeschickt, sondern nach abgeschlossener Bearbeitung vernichtet werden, empfiehlt es sich, ausschließlich Zweitschriften oder Kopien einzureichen. Anträge und Belege dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden. Anfragen oder Widersprüche sollten mit separater Post an die Scanstelle gesandt werden.
Beachten Sie bitte, dass eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab dem Rechnungsdatum gilt.