Fraktionen


Die stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates können sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zu Fraktionen zusammenschließen. Nach der Geschäftsordnung des Regionalrates muss eine Fraktion aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Diese Voraussetzungen erfüllen CDU mit 15 Mitgliedern, SPD mit 10 Mitgliedern, GRÜNE mit 10 Mitgliedern, FDP mit 3 Mitgliedern und die LINKE./ Volt mit 2 Mitgliedern.

Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Regionalrat mit, sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen. Die Fraktionen haben besondere Rechte, die in der Geschäftsordnung des Regionalrates geregelt sind.