Fraktionen im Braunkohlenausschuss


Die stimmberechtigten Mitglieder des Braunkohlenausschusses können sich zu Fraktionen zusammenschließen, soweit sie über mindestens zwei Braunkohlenausschusssitze verfügen. Diese Voraussetzungen erfüllen CDU mit 11 Sitzen, SPD und DIE GRÜNEN mit jeweils 7 Sitzen sowie FDP und AfD mit jeweils 2 Sitzen.