Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen 1 : 250 000 (NRW250VK)
Die Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen ist eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 250 000. Die Karte bildet Nordrhein-Westfalen mit seiner verwaltungsmäßigen Gliederung in Regierungsbezirken, Kreisen und Kreisfreien Städten sowie Gemeinden vollständig ab.
Produktbeschreibung:
In der Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen 1 : 250 000 (NRW250VK) wird die Verwaltungs- und die wesentliche Siedlungsstruktur dargestellt. In der Karte werden Verwaltungsgrenzen sowie die unterschiedlichen Regierungsbezirke farblich hervorgehoben. Das Kartenwerk wird aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1 : 1 000 000 (DLM1000) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie abgeleitet, welches allerdings für die Zwecke der Übersichtskarte im Straßen-, Gewässer- und Siedlungsbereich ausgedünnt wurde.
Nutzungsmöglichkeiten:
Das Kartenwerk ist für großräumige Anwendungen geeignet, bei denen insbesondere die Verwaltungsstruktur eine Rolle spielt.
Produktangebot:
Flächendeckung:
Die Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen 1 : 250 000 liegt für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor.
Georeferenzierung:
- Lage / Lageangabe: ETRS89/UTM32 (EPSG 25832)
Fortführung:
5-Jahresturnus
Lagegenauigkeit:
+/- 250 m
Ausprägung:
Farbe
Bereitstellung:
Vordefinierte digitale Abgabe:
Plotdatei
- Abgabeeinheit: fester Blattschnitt, Kartenbild (größer DIN A1) mit Rahmen, Titel und Legende
- Dateiformat: PDF
Analoge Abgabe - Plot:
Das Kartenblatt kann auf Antrag analog abgegeben werden.
Konditionen:
Gebühr und Lizenz für digitale Geobasisdaten:
Seit 01.01.2017 werden die digitalen Geobasisdaten nach den Open Data Prinzipien kostenfrei bereitgestellt; sie unterliegen den Nutzungsbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (s. unter „Besuchen Sie auch“).
Gebühr für analoge Abgaben:
Für analoge Datenabgaben (Plots) werden gemäß Anlage zur VermWertGebO NRW, Tarifstelle 2.2 Nr. 2 Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt.
- Größer als DIN A1: Zwei Arbeitshalbstunden: 60,- Euro
Hinweise zu Gebühren:
Die Gebühren sind in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebO NRW) vom 05.07.2010 in der jeweils gültigen Fassung und dem zugehörigen Vermessungs- und Wertermittlungsgebührentarif (VermWertGebT) festgelegt (SGV.NRW.7134).
Online-Abruf:
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