Änderung und den Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Elektro- und Elektronikaltgeräte
Auf der Grundlage des § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753 / FNA 2129-8) in der derzeit geltenden Fassung wird der Genehmigungsbescheid vom 15.12.2015 für die Fa. Immark Deutschland GmbH zur Änderung und für den Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Elektro- und Elektronikaltgeräte an dem Standort Philipsstr. 8 in 52068 Aachen öffentlich bekannt gemacht, da es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie handelt.
Maßgeblich für diese Anlage ist das BVT (Beste verfügbare Techniken) Merkblatt Abfallbehandlungsanlagen.
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