Errichtung und zum Betrieb eines Lagers für Chemikalien
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG der Firma InfraServ GmbH Co. Knapsack KG, Chemiepark Knapsack, Industriestraße 300, 50351 Hürth-Knapsack vom 19.01.2016 zur Errichtung und zum Betrieb eines Lagers für Chemikalien in Containern (LCC) – Lageranlage (Ziffer 9.3.1 G des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) auf dem Betriebsgelände in 50351 Hürth, Gemarkung Hürth, Flur 8, Flurstück 3884 öffentlich bekannt gemacht.
Ein BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) gibt es für diese Anlage nicht.
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