Änderung der Natriummonochloracetat (NMCA)-Anlage
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma CABB GmbH Chemiepark Knapsack Industriestraße 300 50354 Hürth vom 02.07.2014 zur wesentlichen Änderung der Natriummonochloracetat (NMCA)-Anlage, (Ziffer 4.1.2 G/E der 4. BImSchV)] in 50354 Hürth, Industriestraße 300 durch die
1. Errichtung einer Stahlbeton-Auffangtasse mit einer Brandwand F 90 zum Geb. 7500
2. Errichtung einer Verbindungstrasse (Rohrbrücke) in Stahlbauweise zur Rohrleitungsanbindung des UP-Tanklagers Geb. 7502 an den bestehenden MCE-Schmelze-Behälter B14,3 im Geb. 0306
3. Installation folgender Apparate im neuen UP-Tanklager Geb. 7502
5. Anpassung der Emissionsbegrenzung für MCE im Abgas der Quelle QA01 auf 20 mg/m³
6. Anpassung der jährlichen Betriebsdauer auf 8.760 h.
öffentlich bekannt gemacht.
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