Basell Polyolefine GmbH, Brühler Str. 60, 50389 Wesseling
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Basell Polyolefine GmbH, Brühler Str. 60 in 50389 Wesseling vom 26. August 2015 zur wesentlichen Änderung der Kraftwerksanlage OUP durch die Verwendung von Cracker-Restgas als zusätzlichen Brennstoff öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) „Großfeuerungsanlagen“ wurde 2006 veröffentlicht.
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