Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG. auf Wesentliche Änderung der Müllumschlaganlage der Zentraldeponie Leppe Standort Am Berkebach 1, 51789 Lindlar
Auf der Grundlage des § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753 / FNA 2129-8) in der derzeit geltenden Fassung wird der Genehmigungsbescheid vom 26.11.2020 für die Genehmigung zur Wesentlichen Änderung der Müllumschlaganlage auf dem Standort der Zentraldeponie Leppe, Am Berkebach, 51789 Lindlar öffentlich bekannt gemacht, da es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions- Richtlinie handelt. Für diese Anlage ist das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken (BVTMerkblatt) mit dem Titel „Abfallbehandlungsanlagen“ maßgebend.
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