Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG. auf Erweiterung der Rostascheaufbereitungsanlage der Zentraldeponie Leppe Standort Am Berkebach 1, 51789 Lindlar
Auf der Grundlage des § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753 / FNA 2129-8) in der derzeit geltenden Fassung wird der Genehmigungsbescheid vom 11.11.2020 für die Genehmigung zur Erweiterung der Rostascheaufbereitungsanlage auf der Sder Zentraldeponie Leppe, Am Berkebach, 51789 Lindlar öffentlich bekannt gemacht, da es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions- Richtlinie handelt. Für diese Anlage ist das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken (BVTMerkblatt) mit dem Titel „Abfallbehandlungsanlagen“ maßgebend.
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