Errichtung und Betrieb einer Polymerisationsanlage
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG der Firma Sumteq GmbH, Isolastr. 2, 52353 Düren, vom 26.07.2022 zur Neuerrichtung einer Polymerisationsanlage bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das BVT-Merkblatt „Production of Polymers“, Stand 2007. Schlussfolgerungen zu diesem Merkblatt wurden bisher nicht veröffentlicht.
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