Gleichzeitiger Betrieb von 3 Feuerungsanlagen
Auf Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I. S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Niederauer Mühle GmbH, Windener Weg 1, 52372 Kreuzau vom 10.10.2013 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier in 52372 Kreuzau, Windener Weg 1 durch den gleichzeitigen Betrieb der drei vorhandenen Feuerungsanlagen öffentlich bekannt gemacht.
Für die betreffende Anlage sind die BVT-Merkblätter (Beste verfügbare Techniken) „Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken in der Zellstoff“ und Papierindustrie“ und „Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen“ (Juli 2006) maßgeblich.
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