Ganzjähriger Betrieb des Kühlturms
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln vom 08.11.2017 zur wesentlichen Änderung des Heizkraftwerkes Niehl in 50735 Köln, Am Molenkopf 3, öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung beinhaltet den ganzjährigen betrieb des Kühlturms.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das BVT-Merkblatt "Großfeuerungsanlagen (Juli 2006)".
+49(0)221-147-0 · +49(0)221-147-3185 · poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
telefonische Sprechzeiten: 08:30h - 15:00h (Mo - Do) · Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Absprache möglich