Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Ammoniak (Ammoniak-Anlage)
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der INEOS Köln GmbH, 50769 Köln vom 11.07.2017 zur wesentlichen Änderung des Kracker IV im Wesentlichen durch Errichtung und Betrieb von von zwei neuen luftgekühlten Abdampfkondensatoren öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Grundchemikalien“ vom Februar 2002.
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