Änderung der Rückstandsverbrennungsanlage
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) – in der zurzeit geltenden Fassung – wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Currenta GmbH & Co. OHG in 41538 Dormagen vom 21.01.2019 zur wesentlichen Änderung der Rückstandsverbrennungsanlage im Chempark Dormagen bekanntgemacht.
Für die Anlage sind die BVT-Merkblätter „BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken der Abfallverbrennung“ und „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen“ maßgeblich.
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