Änderung der Thermischen Verbrennungsanlage
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Currenta GmbH & Co. OHG, Dormagen vom 11.12.2015 zur wesentlichen Änderung der Thermischen Verbrennungsanlage (TVA) im CHEMPARK in Dormagen durch Errichtung eines zusätzlichen regenerativen Thermoreaktors (RTO) zu Verbrennung von Abluft öffentlich bekannt gemacht.
Ein für die Anlage maßgebliches BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) existiert zurzeit nicht.
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