Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Lack-Polyisocyanaten (LPD-Anlage)
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma COVESTRO Deutschland AG, 41538 Dormagen vom 10.08.2018 zur wesentlichen Änderung der LPD-Anlage auf dem Gelände des CHEMPARK Dormagen, im Wesentlichen durch die Aufnahme zusätzlicher Schutzeinrichtungen, öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken in der Polymerherstellung“ von Oktober 2006.
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