Änderung der Eisengießerei
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §16 BImSchG der Firma Wilhelm Stolle GmbH, Broichstraße 78-90, 53227 Bonn vom 30.07.2020 zur wesentlichen Änderung der Eisengießerei mit einer Verarbeitungskapazität von 20 Tonnen oder mehr je Tag (Nr. 3.7.1G der 4. BImSchV) bekannt gemacht.
Die Genehmigung beinhaltet:
Durch die Maßnahmen findet keine Kapazitätserhöhung der genehmigten Schmelzleistung von 12 t/h statt.
Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf Eisen- und Stahlerzeugung vom Februar 2012 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2012) 903).
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