Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Arzneimitteln
Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Arzneimitteln (Wirkstoffsynthese-Anlage) der Grünenthal GmbH Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Grünenthal GmbH, 52099 Aachen vom 05.06.2018 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Arzneimitteln (Wirkstoffsynthese-Anlage) auf dem Gelände des Werks Aachen der Grünenthal GmbH durch Errichtung eines Lagers (Lager 813) öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die Herstellung organischer Feinchemikalien“ vom Dezember 2005.
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